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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Internetglobe mit Geschäftssitz in Fürth und ihren Kunden. Sie sind Grundlage aller Lieferungen und Leistungen von Internetglobe an seine Kunden. Vertraglichen Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von Internetglobe zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. Denic, Level(3)). AGB des Kunden, die von den vorliegenden des Internetglobe abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, Internetglobe hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geltung der vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass Internetglobe in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Für den Fall, dass die Parteien einen Vertragsgegenstand vereinbaren, der einen Bezug zu einem Drittland aufweist, verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu beachten. Gleiches gilt wenn der Kunde für seine Homepage oder seinem Server eine Software einsetzt, für deren Lizenzsierung er mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit des Rechts eines Drittlandes vereinbart hat.

2. Zustandekommen von Verträgen
2.1 Ein Vertrag mit Internetglobe kommt stillschweigend zustande, wenn dieser auf ein Angebot des Kunden Erfüllungshandlungen unternimmt. Hinweise auf Lieferungen und Leistungen von Internetglobe sind als Aufforderungen, ein Angebot abzugeben, zu verstehen und sind unverbindlich. Preise unterliegen der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Als sachliche Gründe kommen insbesondere Gebührenerhöhungen des NIC in Betracht. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, das er spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat.

3. Domainregistrierung
3.1 Die Registrierung eines Domainnamens führt zu einer direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem entsprechenden NIC. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des NIC hinsichtlich des Registrierungsvertrags. Internetglobe kann auf Wunsch des Kunden die Übermittlung seines Registrierungsauftrags als Erklärungsbote übernehmen. In diesem Falle trägt der Kunde die Gefahr der richtigen und rechtzeitigen Übermittlung der Erklärung.

4. IRC-Server
4.1 Internetglobe behält sich das Recht vor, Server mit IRC, insbesondere Rechner mit IRC-Shell und IRC-Diensten, jederzeit aus dem Betrieb zu nehmen bzw. herunterzufahren, falls dadurch direkt oder indirekt oder vermutungsweise der restliche Betrieb beeinträchtigt wird oder werden könnte. Schäden und Kosten die direkt oder indirekt durch IRC z. B. durch evtl. DDoS-Angriffe entstehen sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen und dem Kunden in Rechnung gestellt. Desweiteren kann Internetglobe eine persönliche Haftung verlangen.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, keine politisch extremistischen, religiös fanatischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen.
5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die straf- und neben strafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften zu beachten.
5.3 Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln.

6. Verstoß gegen eine Pflicht
6.1 Verstösst der Kunde gegen eine unter Ziffer 5.1 bis 5.4 genannte Pflicht, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des Internetglobe entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von Internetglobe von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte von Internetglobe, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

7. Verfügbarkeit
7.1 Internetglobe garantiert eine Verfügbarkeit der Leitung von 99% pro Jahr. Monatlich kann 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einflussbereich von Internetglobe entziehen, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen wurden, ist eine Haftung von Internetglobe ausgeschlossen.

8. Elektronische Kommunikation
8.1 Dem Kunden ist bewusst, dass unverschlüsselte elektronische Kommunikation grundsätzlich nicht vertraulich ist. Er übernimmt daher bei Nutzung dieser Kommunikationsform das Risiko des Ausspähens von Daten durch Unbefugte.

9. Sicherungskopien
9.1 Der Kunde wird für die Daten, die auf dem Server abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht auf dem Webserver gespeichert werden.

10. Zahlungspflicht, Zahlungsweise
10.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet. Die Abrechnungen erfolgen monatlich (bei Webspace-Paketen und Domains halbjährlich bzw. jährlich) wenn nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € wird erhoben, wenn aufgrund von Rücklastschriften Rechnungen an den Kunden zum anderweitigen Ausgleich fakturiert werden.

10.2 Im Falle eines Zahlungsverzuges, ist Internetglobe gem. Ziffer 12. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, den oder die Server zu sperren. Ferner besitzt Internetglobe während des Zahlungsverzuges ein ausdrücklich vereinbartes Zurückbehaltungsrecht der gehosteten Hardware. Das Zurückbehaltungsrecht bezieht sich auf alle Hardwaregegenstände, eine gesonderte Regelung zur Verhältnismäßigkeit wird hierzu nicht getroffen. Das Zurückbehaltungsrecht kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden und nur dann, wenn der Kunde einen Nachweis über etwaig anderer existierender Zurückbehaltungsrechte erbringt. Das Recht auf Pfändung der gehosteten Hardware findet entsprechende Anwendung. Internetglobe ist zur Begleichung seiner Forderung zur Veräußerung der Hardware berechtigt. In solchem Falle wird der Kunde 2 Wochen zuvor in Kenntnis gesetzt.

11. Fälligkeit, Prüfungspflicht des Kunden, Rügepflicht des Kunden
11.1 Rechnungen von Internetglobe sind sofort nach des Rechnungsstellungsdatum zur Zahlung fällig. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Insbesondere werden bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 10% jährlich für Vollkaufleute und Nicht-Kaufmänner fällig, sofern er keinen wesentlich geringeren Zinsschaden nachweist. Der Kunde hat die Rechnungen regelmäßig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Internetglobe zu erheben.

12. Sperrung
12.1 Internetglobe ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren, falls die Frist fruchtlos verstreicht. Im Falle einer Sperrung wird der Server heruntergefahren. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von Internetglobe vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben. Zur Sperrung berechtigt insbesondere
12.2 ein Verstoß gegen die Pflicht aus Ziffer 5.1 bis 5.4, oder
12.3 die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung, oder
12.4 der Verdacht einer Rechtswidrigkeit der Inhalte des Datenmaterials des Kunden oder die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter, nachdem der Kunde hierüber informiert wurde, oder
12.5 die missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
12.6 nicht angeforderte elektronische kommerzielle Kommunikationen übermittelt (Spam-Mail), oder
12.7 nicht angeforderte elektronische Kommunikationen in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke übermittelt (Junk-Mail), oder
12.8 im Rahmen des jeweiligen Vertrages Software, wie z.B. auch Scripte verwendet, die das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist. Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung von Internetglobe zu vermeiden, bis der Kunde die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt oder gegebenenfalls beweist. Das Gleiche gilt bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen.

13. Vertragsbeendigung
13.1 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen berühren Verträge mit Dritten (z.B. Denic) nicht.

14. Kündigung
14.1 Ordentliche Kündigung
Ein unbefristeter Vertrag ist mit einer Frist von 6 Monaten von beiden Seiten jeweils zum Ende des Folgemonats kündbar. Ein befristeter Vertrag über ein Jahr ist frühestens zum Ablauf der Jahresfrist mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende kündbar. Jahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.
14.2 Außerordentliche Kündigung
Internetglobe ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
14.2.1 der Kunde die in Ziffer 5.1 bis 5.4 genannten Pflichten schuldhaft verletzt, oder
14.2.2 der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der der Vergütung für zwei Monate entspricht und der Kunde diese Verspätung verschuldet hat, oder
14.2.3 der Kunde schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, die die vertraglichen zwischen dem Kunden und Internetglobe sowie diejenigen zu Drittanbietern betreffen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von Internetglobe zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, oder
14.2.4 der Kunde die Infrastruktur verwendet, um rechtswidrige Inhalte bereitzuhalten, auch wenn diese noch nicht verbreitet wurden.
14.3 Außerordentliche Kündigung nach erfolgter Abmahnung
Eine außerordentliche Kündigung kann nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung erfolgen, wenn der Kunde die in Ziffer 5.1 bis 5.4 genannte Pflicht schuldhaft verletzt und nach Fristablauf das beanstandete Verhalten weiter aufrechterhält.

15. Haftung von Internetglobe
15.1 Eine Haftung für anfängliche Mängel einer Sache, die dem Kunden von Internetglobe zur Nutzung überlassen wird, ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die Zuteilung eines Domainnamens ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sie verschuldet hat. Im Übrigen haftet Internetglobe nur für die aus der Verletzung von Kardinalpflichten entstehenden Schäden, die von Internetglobe, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Höhe nach ist die Haftung für unvorhersehbare Exzessrisiken ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, jedoch höchstens auf 5.000 €.

16. Geheimhaltung, Datenschutz
16.1 Der Vertragspartner wird hiermit darüber unterrichtet, dass Internetglobe seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich Internetglobe Dritter Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Internetglobe berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

17. Änderung der AGB
17.1 Internetglobe ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so hat Internetglobe das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gelten sollen.

18. Schlussbestimmungen
18.1 Erfüllungsort ist Fürth, Bundesrepublik Deutschland. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages, einschliesslich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - ist Fürth. Auf diesem Vertrag findet ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
18.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand: Fürth, den 10. April 2006

 



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